Im immer komplexer werdenden Bereich der Unfallschadensregulierung ist anwaltlicher Beistand - selbst bei vermeintlich einfachen Fällen, unumgänglich:
"Waffengleichheit"
Schon nach dem Grundsatz der Waffengleichheit ist es dem Geschädigten nicht zuzumuten, sich selbst um die Regulierung seiner Ansprüche zu kümmern. Er ist gut beraten seine Rechte gut zu kennen. Am besten mindestens genauso gut wie die gegnerische Haftpflichtversicherung, die über Spezialisten verfügt.
Diese möchte den finanziellen Aufwand jedes Unfalls natürlich so niedrig wie möglich halten.
Dies ist sowohl durch rechtliche Argumente, wie auch durch technische Fragestellungen möglich und meist eine Kombination aus beidem.
Deshalb:
Zeigen Sie der gegn. Versicherung von Anfang an, dass SIe ihr gewachsen sind, durch
- Beauftragung eines qualifizierten Anwalts
- Beiziehung kompetenter Sachverständiger
- Entscheidung für die Werkstatt Ihres Vertrauens
Das spart Ärger beim Ergbenis der Regulierung.
Und lassen Sie sich nicht von der Versicherung überzeugen, Ihren Schaden selbst zu regulieren oder in einer Vertragswerkstatt der Versicherung reparieren zu lassen auch wenn die Argumente hierfür verlockend erscheinen (Unfallersatzfahrzeug, Abholung des beschädigten Autos, etc.). Ihre Ansprüche im Zusammenhang mit einem Unfall sind vielfältig. Das Interesse der Versicherung hingegen ist einfach: möglichst niedrige Kosten durch den Unfall.
Nach einem Unfall können Ihnen insbesondere folgende Ansprüche zustehen:
- Reparaturkosten
- Wiederbeschaffungsaufwand, unter bestimmten Voraussetzungen auch Wiederbeschaffungswert ohne Restwertabzug
- Wertminderung
- Sachverständigenkosten
- Abschleppkosten/Bergung/Standgebühren
- Ersatz für beschädigtes "Inventar", wie Kindersitze, Helme, etc.
- Auslagenpauschale
- Rechtsanwaltskosten
- u.a.
Und bei Personenschäden insbesondere
- Schmerzensgeld
- Heilbehandlungskosten
- Verdienstausfall
- Haushaltshilfeschaden
- Rentenansprüche
- u.a.
Kosten
Die Kosten des Anwalts (und des Sachverständigen, etc.) trägt grundsätzlich die gegnerische Haftpflichtversicherung nach der zugrundezulegenden Haftungsquote. Also bei einem unverschuldeten Unfall zu 100% die Gegenseite.
Zur Einschätzung Ihrer Ansprüche bieten wir Ihnen ein Kostenloses Erstgespräch
als Service zur Orientierung im Rahmen einer Kurzberatung an. Hier wird eine mögliche Haftungsquote geklärt und damit die Voraussetzungen geschaffen für eine möglichst optimale Regulierung auch unter Berücksichtigung der Kosten-Nutzen-Relation.
Sollte Versicherungsschutz einer Rechtschutzversicherung
bestehen rechnen wir natürlich direkt mit dieser ab, falls es nötig wäre.
Unsere Leistungen im Überblick
- Erstgespräch mit Klärung der nötigen Daten und Haftungsquote
- Einschätzung zur Vorgehensweise
- Abklärung der Ansprüche betreffend Haftpflicht-, Vollkasko oder Teilkaskoversicherung
- Ermittlung des Gegners
- Vertretung in polizeilichen Verfahren/Akteneinsicht
- Vertretung im Strafverfahren (aktiv oder als Verteidiger)
- Versicherungsanfrage
- Geltendmachung der Ansprüche bei allen beteiligten Stellen
- Klärung mit Bank/Leasinggesellschaft
- Begleitung der Schadensermittlung (Gutachter, etc.)
- Bezifferung der Ansprüche
- rasche Durchsetzung
- Prüfung der Abrechnung der Versicherung
- Verfolgung von Ansprüchen neben der Kaskoversicherung (Quotenvorrecht)
- Auseinandersetzung mit der Schadensabrechnung
- Klage in erster Instanz
- Vertretung vor Gericht (Amtsgericht/Landgericht), auch in der Beweisaufnahme
- Vertretung in der Berufungsinstanz
- Vermittlung eines spezialiserten Revisionsanwaltes für das Revisionsverfahren
- u.a.
Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne!